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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Internet, APPs und Technik

Für dich als Schüler:in steht ein W-Lan zur Verfügung: „FSP-SuS“. Das Passowort bekommt ihr von eurer Klassenlehrkraft.


Das Internet kann bei hoher Auslastung manchmal langsam sein oder Probleme machen. Größere Downloads solltest du daher besser zu Hause durchführen.

An allen Computern im Schulgebäude darfst du dich grundsätzlich anmelden. Ganz wichtig ist allerdings, dass du dich nach der Benutzung abmeldest. Den PC nur herunterzufahren, reicht nicht!

 

Anmelden kannst du dich wie folgt:

 

Benutzername: Die ersten 6 Buchstaben deines Nachnamens, gefolgt von den ersten zwei deines Vornamens. Sonderzeichen müssen international gewandelt und mitgezählt werden! Zum Beispiel „Jens Grö-Panewitz“ = „Groe-PJe“

 

Passwort: Dein Geburtsdatum ohne Punkte (z. B. "29092019"). Das Passwort sollte direkt bei der ersten Anmeldung geändert werden. Für die Passwortänderung: Strg+Alt+Entf (gleichzeitig drücken) und dort dann „Kennwort ändern“.

Neben dem Zugang zum W-Lan und den PCs gibt es fünf wesentliche Programme, die du nutzen kannst oder sogar auch nutzen solltest. Alle Programme sind über den Browser und als App verfügbar.

 

UNTIS: Hier findest du Klassenpläne und die Stundenpläne aller Lehrkräfte (Empfehlung: Als App auf dem Handy nutzen)

 

DSB: Das „Digitale schwarze Brett“ ist wichtig, um Stundenausfälle und Vertretungen mitzubekommen. Jeden Morgen um ca. 8.00 Uhr werden die Daten aktualisiert. Pech hast du dann nur, wenn einmal etwas in der ersten Stunde ausfallen sollte ☹. (Empfehlung: Als App auf dem Handy nutzen)

 

Filr: Filr ist unsere Schulcloud! Sie dient dazu, dass du deine schulbezogenen Daten in einem eigenen Ordner ablegen kannst, auf den du von überall (wo es Internet gibt) und von mehreren Geräten aus zugreifen kannst. (Achtung! Deine Lehrerinnen und Lehrer können in jeden Ordner hineinschauen, auch in deinen eigenen Schulordner). Außerdem gibt es einen Klassenordner, der normalerweise durch deine Lehrerinnen und Lehrer verwaltet wird. Filr funktioniert wie One Drive oder Dropbox und ist ein einfaches Ablagesystem.

 

„Moodle“: „Moodle“ ist ein sogenanntes Learning Management System. Das System wird von Moodle bereitgestellt. Will man es erreichen und sich anmelden, dann ist es wichtig, dass man diesen Link verwendet: lms.lernen.hamburg
„Moodle“ dient als Arbeitsplattform für Aufgaben und Abgaben. Während die Cloud nur ein Ablagesystem ist, kann mit Moodle ganz konkret und vielfältig gearbeitet werden. (Empfehlung: Browser am PC)

 

Webex: Cisco Webex Meetings ist ein Programm für Videokonferenzen. Unterricht erfolgt darüber nur im Notfall (z.B. während einer Pandemie). Dennoch kann es auch im schulischen Alltag anstelle eines Telefonats genutzt werden.

Als APP:

  1. Lade dir im Play- oder Appstore die kostenlose Untis Mobile App der Untis GmbH herunter.
  2. Gib unter „Schule suchen“ den Schulnamen ein: HH5968.
  3. Wähle „Anonym“ und klicke auf „Login“ (Benutzername oder Passwort nicht eingeben!).

Über den Browser:

  1. Gib die folgende URL direkt in dein Browseradressfenster ein: stundenplan.hamburg.de (Bitte nicht bei google oder anderen Suchmaschinen eingeben – das funktioniert nicht!)
  2. Gib den Schulnamen (HH5968) ein und drücke die Entertaste.
    Du musst keinen Benutzernamen oder ein Passwort eingeben

Als APP:

  1. Lade dir im Play- oder Appstore die kostenlose DSB Mobile App herunter.
  2. Gib bei der Anmeldung dann folgende Anmeldedaten ein:
    Kennung: 196621
    Passwort: fsp1

Über den Browser:

  1. Gib im Browser den folgenden Link ein:
    www.dsbmobile.de/Login.aspx

Die Anmeldung ist dann dieselbe, wie bei der App

Meldest du dich in der Schule an einem der Computer mit deinen Daten an, dann bist du automatisch in unserer Cloud. Du kannst dich natürlich auch von einem anderen Computer (z.B. zu Hause) oder vom Smartphone aus anmelden.

 

Als APP:

  1. Lade dir im Play- oder Appstore die kostenlose Micro Focus Filr App herunter.
  2. Gibt deine Daten ein (Die Anmeldung ist die gleiche, wie am Schulcomputer)
  3. Gib als Link „https://filr.bs30.de“ ein. Sollte da bereits das https stehen, gibt einfach nur „filr.bs30.de“ ein.
  4. Anmelden!

Über den Browser:

  1. Gib im Browser den folgenden Link ein: filr.bs30.de

Die Anmeldung ist dann dieselbe, wie bei der App bzw. wie am Schulcomputer

Wir sprechen zwar immer von Moodle, meinen damit aber die von Moodle zur Verfügung gestellte Lernplattform für die Hamburger Schulen. Über Moodle.de kannst du dich daher nicht anmelden.

 

Gehe bitte über folgenden Link: lms.lernen.hamburg

 

Deine Anmeldedaten bekommst du von deiner Klassenleitung. Dein Benutzername ist hier übrigens fast der gleiche, wie bei der Anmeldung an den PCs und in der Cloud. Es wird lediglich ein „bs30_“ davorgesetzt.

 

Wichtig: Am Anfang gibt es für alle ein universelles Passwort. Es ist also besonders wichtig dein Passwort zu ändern.

Bei Problemen sind deine ersten Ansprechpartner:innen deine Mitschüler:innen sowie natürlich deine Klassenleitung. Die Klassenleitung kann dich dann ggf. an die IT oder an andere Stellen weiterleiten.

Bibliothek und Cafeteria

Die Bibliothek befindet sich im ersten Stock gegenüber von den Musikräumen. Wenn du neben der Cafeteria die kleine Treppe hoch und dann nach rechts gehst, ist direkt auf der rechten Seite auch die Bibliothek.

 

Kontakt: Raum 01.14, Telefon 428 846-223

Mo – Do: 8–12:40 und 13:40–16 Uhr
Mi: bis 17:00 Uhr
Fr: 8–14:30 Uhr

Im "Internetopac" kannst du nach Literatur in unserer Bibliothek recherchieren und entliehene Medien vorbestellen. Des Weiteren kannst du hier über dein Nutzerkonto deine entliehenen Medien verlängern. (Nutzername ist deine Bibliotheksausweisnummer, Passwort dein Geburtsdatum [TT.MM.JJJJ])

 

Der Bibliothekskatalog ist erreichbar unter: https://bs30.bibliotheca-open.de

Für die Ausleihe benötigst du einen gültigen Bibliotheksausweis. Diesen erhältst du in der Bibliothek gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und gegen eine Gebühr in Höhe von 1,- €.

 

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag von 08:00 Uhr  bis 15:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:15 Uhr 
Frühstück ab 08:00 Uhr
Mittagessen 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Die Mensa ist während der Schulferien geschlossen.

Neben Kaffee, Wasser, Saft und Fritz Kola gibt es immer frisch belegte Brötchen, kleine Küchlein oder Süßigkeiten. Im Sommer sogar Eis! Zu den Mittagszeiten (grundsätzlich von ca 11.30 Uhr bis 14.30 Uhr) gibt jede Woche neu 5 Gerichte, die dann die Woche über gelten. Welche das sind erfahrt ihr über Insta, das DSB oder ganz einfach vor Ort.

Schulbüro, BAföG/ BUT, Bescheinigungen

Das Schulbüro findest du im Erdgeschoss direkt im Gang rechts nach dem Haupteingang. Die Abteilungsleitungen sind im Gang gegenüber dem Schulbüro.

Montag, Dienstag und Mittwoch
08.00-16:00 Uhr
Donnerstag
08.00-17:00 Uhr
Freitag
08.00-15:00 Uhr

 

Für unsere Schüler:innen ist das Büro nur in den Pausen geöffnet.

Für jede Klasse befindet sich im Klassenfach eine eigene Klassenmappe. Alle Bescheinigungen, die du vom Büro benötigst, werden darüber beantragt.

 

Möchtest du eine Schulbescheinigung, muss es in der Mappe verzeichnet werden und die Mappe wird dann vom Ordnerdienst oder der Klassenleitung ins Büro gebracht. Ein bis drei Tage später findet sich die Mappe mit der Bescheinigung dann im Klassenfach.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung findest du alle Informationen zum Schüler–Bafög unter: www.bafoeg.de. Die Seite www.aufstiegs-bafoeg.de informiert über das „Meister-Bafög“. Eine juristische Beratung seitens der Schule findet nicht statt.

 

Hast du schließlich von der Seite die Bescheinigung heruntergeladen, die von der Schule ausgefüllt werden muss, kannst du diese in die Klassenmappe legen. Jede Klasse hat eine eigene Klassenmappe. Alle Bescheinigungen, die das Büro benötigt oder die du vom Büro benötigst, Unterschriften oder Stempel, die gebraucht werden, werden darin gesammelt und/ oder verzeichnet.

 

Die Klassenmappe kann dann vom Ordnerdienst oder von der Klassenleitung im Büro abgegeben werden und ein bis drei Tage später findet sich die Mappe mit dem ausgefüllten Bafög-Antrag im Klassenfach.

Im zweiten Stock, in der Nähe des Glaskastens, findest du die hölzernen Klassenfächer. Dort sind Klassenmappen ausgelegt, die von dem Ordnerdienst der Klasse verwaltet werden. Sie dienen zur "Kommunikation" und zum Austausch mit dem Büro. Wollt ihr Bescheinigungen abgeben oder braucht ihr Bescheinigungen vom Büro, so werden diese gesammelt über die Klassenmappe abgegeben. Zuständig dafür ist die Klassenleitung oder ein Ordnerdienst.

 

So soll vermieden werden, dass für Bescheinigungen alle Schüler:innen einzeln das Büro aufsuchen.

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse; wie auch die zum/ zur Erzieher:in. Bitte informiere Dich im Vorwege, ob Du AFBG Anspruch nehmen kannst.

 

Wenn Du einen Antrag stellen möchten, kannst Du im Schulbüro die für die Bearbeitung deines Antrages notwendigen Formblätter beantragen. Die notwendigen Formblätter brauchst Du nicht mitzubringen, da diese automatisiert im Schulbüro erstellt werden.

 

Ob Dir AFBG bewilligt wird, wird nicht von uns entschieden. Bitte informieren Dich daher unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.

Schüler:innen, bei denen die erfolgreiche Fortsetzung oder der erfolgreiche Abschluss eines schulischen Bildungsganges gefährdet ist, weil sie die Leistungsanforderungen in einem oder mehreren Fächern bzw. Lernbereichen nicht erfüllen, können (ggf. unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten) nach Beratung durch eine Lehrkraft einen Antrag auf außerunterrichtliche Lernförderung stellen.

 

Leistungsberechtigt sind:

  1. Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954, 2955) in der jeweils geltenden Fassung,
  2. Bezieher:innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 3. Kapitel vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023) in der jeweils geltenden Fassung,
  3. Bezieher:innen von Leistungen der Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 4. Kapitel vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023) in der jeweils geltenden Fassung,
  4. Leistungsberechtigte nach § 2 und § 3 Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2023, 2022) in der jeweils geltenden Fassung,
  5. Kinderzuschlagberechtigte nach § 6a Bundeskindergeldgesetz in der Fassung vom 28.Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177) in der jeweils geltenden Fassung,
  6. Schüler:innen, die Haushaltsmitglieder einer Person sind, die nach § 3 des Wohngeldgesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) in der jeweils geltenden Fassung Leistungen bezieht,

Keinen Anspruch haben:

  • Berufsschüler:innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten
  • Leistungsberechtigte der Rechtskreise 1, 5, 6, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Antragstellung:

  • Bitte fülle diesen Antrag auf Lernförderung vollständig aus und unterschreibe ihn. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.
  • Bitte gib den Antrag zusammen mit einem aktuellen Leistungsbescheid im Schulbüro ab.
  • Die Schule prüft den Antrag. Bei einer Bewilligung erhältst du eine Kostenübernahmebestätigung. Mit dieser kannst du dir eigenständig ein Nachhilfeinstitut suchen. Dieses wird alles Weitere mit dir klären.

Sie erhalten von der Schule ein kostenloses Mittagessen, wenn Sie als Bezieher:in  einer nachfolgend aufgeführten Leistung berechtigt sind: 

 

Leistungsberechtigt sind:

  1. Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954, 2955) in der jeweils geltenden Fassung,
  2. Bezieher:innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 3. Kapitel vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023) in der jeweils geltenden Fassung,
  3. Bezieher:innen von Leistungen der Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 4. Kapitel vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023) in der jeweils geltenden Fassung,
  4. Leistungsberechtigte nach 2 oder § 3 Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2023, 2022) in der jeweils geltenden Fassung,

 

(bei nicht vorliegen d. Bewilligungsbescheides s. Anlage 1 Ergänzung)

 

  1. Kinderzuschlagberechtigte nach § 6a Bundeskindergeldgesetz in der Fassung vom 28.Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177) in der jeweils geltenden Fassung,
  2. Schüler:innen, die Haushaltsmitglieder einer Person sind, die nach § 3 des Wohngeldgesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) in der jeweils geltenden Fassung Leistungen bezieht.
  3. Schüler:innen, die im Rahmen von Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch außerhalb der Herkunftsfamilie betreut werden und Hilfe in Ausgestaltung einer Vollzeitpflege, Heimerziehung oder sonstigen betreuten Wohnform erhalten.
  4. Bezieher:innen von Leistungen nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz in der Fassung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 646,1680) in der jeweils geltenden Fassung,
  5. Empfänger:innen von Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595) in der jeweils geltenden Fassung,
  6. Empfänger:innen des Unterhaltsbeitrags im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) vom 23. April 1996 (BGBI. I S. 623) in der jeweils geltenden Fassung.

Keinen Anspruch haben:

  • Berufsschüler:innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten
  • und Leistungsberechtigte der Rechtskreise 1, 5-10, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Antragstellung:

  • Bitte fülle diesen Antrag auf Mittagsverpflegung vollständig aus und unterschreibe ihn. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.
  • Bitte gib den Antrag zusammen mit einem aktuellen Leistungsbescheid im Schulbüro ab.
  • Das Schulbüro prüft deinen Antrag direkt und händigt dir eine Chipkarte aus. Bei Verlust der Karte sind 5,00 € für eine Ersatzkarte zu entrichten.

 

In der Mensa kannst du gegen Vorlage der Chipkarte ein Mittagsmenü deiner Wahl im Wert von bis zu 4,00 € aussuchen.

 

Beim Einlesen der Karte werden keine personenbezogenen Daten erhoben.

Sie erhalten von der Schule eine kostenlose HVV-Fahrkarte, wenn der einfache Fußweg von Ihrem Wohnort zur Schule mehr als 7,5 km beträgt und wenn Sie als Bezieher:in  einer nachfolgend aufgeführten Leistung berechtigt sind:

 

Leistungsberechtigt sind:

  1. Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954, 2955) in der jeweils geltenden Fassung,
  2. Bezieher:innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 3. Kapitel vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023) in der jeweils geltenden Fassung,
  3. Bezieher:innen von Leistungen der Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 4. Kapitel vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023) in der jeweils geltenden Fassung,
  4. Leistungsberechtigte nach 2 oder § 3 Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2023, 2022) in der jeweils geltenden Fassung,

 

(bei nicht vorliegen d. Bewilligungsbescheides s. Anlage 1 Ergänzung)

 

  1. Kinderzuschlagberechtigte nach § 6a Bundeskindergeldgesetz in der Fassung vom 28.Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177) in der jeweils geltenden Fassung,
  2. Schüler:innen, die Haushaltsmitglieder einer Person sind, die nach § 3 des Wohngeldgesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) in der jeweils geltenden Fassung Leistungen bezieht.
  3. Schüler:innen, die im Rahmen von Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch außerhalb der Herkunftsfamilie betreut werden und Hilfe in Ausgestaltung einer Vollzeitpflege, Heimerziehung oder sonstigen betreuten Wohnform erhalten.
  4. Bezieher:innen von Leistungen nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz in der Fassung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 646,1680) in der jeweils geltenden Fassung,
  5. Empfänger:innen von Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595) in der jeweils geltenden Fassung,
  6. Empfänger:innen des Unterhaltsbeitrags im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) vom 23. April 1996 (BGBI. I S. 623) in der jeweils geltenden Fassung.

Keinen Anspruch haben:

  • Berufsschüler:innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten
  • und Leistungsberechtigte der Rechtskreise 1, 5-10, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Antragstellung:

  • Bitte fülle diesen Antrag auf Schülerfahrgeld vollständig aus und unterschreibe ihn. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.
  • Bitte gib den Antrag zusammen mit einem aktuellen Leistungsbescheid und Passfoto im Schulbüro ab.
  • Das Schulbüro prüft den Antrag direkt und gibt dir bei Vorliegen der Voraussetzungen die notwendigen Dokumente mit, die der HVV benötigt.

 

Gib die erhaltenen Unterlagen bei einer HVV-Servicestelle ab. Dort bekommst du dann deine kostenlose Schülerfahrkarte.

Persönliche Hilfen und Unterstützungen

Für den Fall von Problemen, egal ob mit einer Lehrkraft oder Mitschüler:innen ist die sogenannte Klärungskette vorgesehen. Darin findest du den Weg des Beschwerdemanagements. Die Klärungskette wurde dir zu Beginn der Ausbildung vorgestellt, natürlich kann dir die Klassenleitung die Klärungskette auch erneut aushändigen.

 

Wichtig dabei ist, dass du bei Problemen immer zuerst die Lehrkraft oder die Schüler:innen selbst ansprichst. Führt das zu keinem Ergebnis, dann wendest du dich an die Vertrauenslehrer:innen. Mit ihnen kann das weitere Vorgehen besprochen werden. Derzeit sind das Merle Hanf (merle.hanf@bs30.de) und Benjamin Kramer (benjamin.Kramer@bs30.de). Sie bilden sozusagen eine Schnittstelle zwischen den Lehrkräften und Schüler:innen, unterstützen aber auch, wenn es zwischen dir und anderen Schüler:innen zu Schwierigkeiten kommt.

Für den Fall von Problemen, egal ob mit einer Lehrkraft oder Mitschüler:innen ist die sogenannte Klärungskette vorgesehen. Darin findest du den Weg des Beschwerdemanagements. Die Klärungskette wurde dir zu Beginn der Ausbildung vorgestellt, natürlich kann dir die Klassenleitung die Klärungskette aber auch erneut aushändigen.

 

Wichtig dabei ist, dass du bei Problemen immer mit den Schüler:innen selbst ins Gespräch gehst. Führt das zu keinem Ergebnis, dann wendest du dich an die Klassenleitung oder die Vertrauenslehrkräfte. Mit ihnen kann dann das weitere Vorgehen besprochen werden. Derzeit sind das Merle Hanf (merle.hanf@bs30.de) und Benjamin Kramer (benjamin.Kramer@bs30.de).

Um die Lehrkräfte der Schule zu erreichen, gibt es viele Möglichkeiten. Du kannst im Büro oder den Fächern der Lehrerinnen und Lehrer eine Nachricht hinterlassen. Die Liste, in welchen Büros sich welche Lehrkräfte befinden, hängt am Raum für Lehrkräfte aus. Außerdem gibt es eine einheitliche Emailadresse: „vorname.nachname@bs30.de“.

Bei Problemen oder Schwierigkeiten, die das schulische Geschehen oder deine Ausbildung in irgendeiner Form beeinflussen, ist offene Kommunikation das Wichtigste. Sprich deine Klassenleitung am besten schnell und ehrlich darauf an. Gemeinsam kann man dann überlegen, wie man dir am besten helfen kann.

 

Natürlich gibt es aber auch Beratungslehrer:innen, an die du dich wenden kannst. Auf der Homepage findest du die Adressen. Alternativ sprich deine Klassenleitung diesbezüglich an ohne konkret zu werden, sie kann dir die Namen nennen oder dein Anliegen weitervermitteln.

So gibt es z. B. Unterstützung im Bereich Nachhilfe sowie weitreichendere Hilfen im Beratungszentrum Berufliche Schulen. Trotzdem sollte dich dein erster Weg immer zur Klassenleitung führen.

 

Eine grundsätzliche Beratung findet zudem immer am Montag von 15 bis 16 Uhr statt.

Claudia Wappner ist für die Schulsozialarbeit zuständig. Für dich bedeutet es Beratung und Begleitung zu verschiedenen Themen.

  • Du bist mit deinen schulischen Leistungen unzufrieden...
  • Deine Probleme in der Ausbildung sowie die privaten Lebensumstände sind nicht mehr vereinbar....
  • Du benötigst Hilfe im Bürokratiewust des Bafögs...

 

...dann ist die Ausbildungsbegleitung durch die Schulsozialarbeit genau die richtige Antwort auf deine Fragen. Gemeinsam verschafft ihr euch einen Überblick über eure Gesamtsituation und geht die Schwierigkeiten an.

 

Unter claudia.wappner@bs30.de vereinbarst du einen Termin mit ihr - und los geht´s.

Falls du Lernhilfen oder Nachhilfe über die Schule hinaus benötigst, bietet es sich zuerst an, deine Fachlehrer:innen und Klassenleitung anzusprechen. Mit diesen kann gemeinsam überlegt werden, was zu tun ist und ob sie dich ggf. weiter vermitteln können - z.B. an unsere Schulsozialpädagogin oder Nachhilfestellen.

Eine grundsätzliche Beratung findet zudem immer am Montag von 15 bis 16 Uhr statt.

Anmeldung, Abmeldung und Unterbrechungen

Alle Informationen zur Anmeldung erhältst du über die Homepage im Bereich "Für Bewerber:innen".

Derzeit gibt es keine gesonderten Informationsveranstaltungen. Alle notwenigen Informationen findest du auf der Homepage im Bereich "Für Bewerber:innen". Falls du gar nicht weiterkommst, kannst im Büro anrufen oder vorbeischauen.

Wenn du die Ausbildung beenden möchtest, musst du deine Klassenleitung ansprechen. Sie kann mit dir ins Gespräch gehen, beraten und notfalls auch die gewünsche Abmeldung in die Wege leiten.

Wenn du die Ausbildung unterbrechen möchtest, musst du deine Klassenleitung ansprechen. Sie kann mit dir ins Gespräch gehen, beraten und notfalls auch die gewünsche Unterbrechung in die Wege leiten. Bitte bedenke, dass Unterbrechungen keine Regel sind und nicht immer ohne Weiteres stattfinden können.

Sonstiges

Du kannst einfach auf unsere Homepage gehen (bs30.de) und dort unter "Schülerinnen und Schüler" auf "Abwesenheit" klicken. Da kannst du dich eintragen und schon wird deine Krankmeldung an deine Klassenleitung weitergeleitet. Eine Entschuldigung musst du natürlich trotzdem noch deiner Klassenleitung vorzeigen.

 

Solltest du länger krank sein, bietet es sich an, ein Attest an die Schule oder die Klassenleitung zu schicken. Solltest du sehr lange oder sehr häufig erkranken, vielleicht auch aus psychischen Gründen, dann bietet es sich an, Kontakt zur Klassenleitung oder den Verbindungslehrkräften aufzunehmen und mit ihnen ins Gespräch zu gehen. Die Schule oder z.B. das Beratungszentrum bieten in vielen Situation Hilfen an.

Sollte eine Lehrkraft den Unterricht einmal nicht wahrnehmen können, z.B. weil andere schulische Verpflichtungen Vorrang haben oder die Lehrkraft erkrankt ist, so wird eine andere Lehrkraft, die Vertretungsbereitschaft hat, eingesetzt. Für dich ist das ganze über das Digitale Schwarze Brett visualisiert, dass du dir auch als App auf dein Smartphone laden kannst. Auch ein Raumtausch wird hier angezeigt. Natürlich kann es passieren, dass zu viele Lehrkräfte gleichzeitig ausfallen und die Vertretungsbereitschaft nicht alle ersetzen kann. Es gilt daher folgendes zu wissen:

 

"Ausfall": Der Unterricht fällt aus. Es gibt keine Vertretung, keinen Arbeitsauftrag und keine Ersatzleistung.

 

"Eigenverantwortliches Arbeiten": Der Unterricht fällt aus. Es wird keine Lehrkraft zu euch kommen, ABER es soll trotzdem gearbeitet werden. Normalerweise wird euch in so einem Fall ein Arbeitsauftrag zugeschickt. Ob ihr diesen alleine oder gemeinsam, in der Schule oder Zuhause erledigt, liegt bei euch!

 

"Vertretung": Im Fall der Vertretung bekommt ihr eine andere Lehrkraft zugewiesen. Es kann gut sein, dass dann relativ normaler Unterricht nach Plan stattfindet.

 

Der ehrenamtlich geführte Schulverein prägt schon seit 1982 das gemeinschaftliche Leben und die kreative Schulgestaltung an der BS30. Viele Aktivitäten und Besonderheiten an dieser Schule können nur gemeinsam mit dem Schulverein entwickelt und durchgeführt werden. Insbesondere leisten wir finanzielle Unterstützung bei Klassenfahrten und -projekten, helfen aber auch Schüler:innen in finanziellen Notlagen - sogar mit zinslosen Krediten. Zum Beitritt, bei Fragen oder auch einfach Ideen, die gestaltet werden wollen, sprich uns gerne an. Wir haben immer ein offenes Ohr! (julian.vosskaemper@bs30.de)

 

Der Schulverein unterstützt, begleitet, initiiert und gestaltet 

  • Schulfeste 
  • Kulturveranstaltungen 
  • Filmveranstaltungen 
  • sozialpädagogische Fachgespräche
  • auch Deine/ Eure Eigeninitiative zur Bereicherung des Schullebens (...sprecht uns gerne an!)

Der Schulverein leistet finanzielle Unterstützung

  • Klassenfahrten 
  • Schüler:innen in besonderen Notsituationen 
  • das Schulsprechergremium (SSG) 
  • Projektwochen 
  • Anschaffungen wie 
    • Equipment und Raumausstattung (z.B. in der Pausenhalle)
    • besondere technische Geräte (z.B. Facharbeitsbinder)
    • Solaranlage 

So einfach wirst DU Unterstützer:in des Schulvereins

  1. Beitrittserklärung unterschreiben
  2. Mitgliedsbeitrag bezahlen:

 

Schüler:innen zahlen einmalig pro Ausbildung fünf Euro.

Lehrer und Lehrerinnen zahlen 15 Euro im Jahr.

 

Grundsätzlich wird dir im ersten oder zweiten Semester durch die Klassenleitung angeboten dem Schulverein beizutreten.

 

Bankverbindung: 

Postbank Hamburg
IBAN DE31200100200028170206

Das Ziel der allgemeinbildenden Schulen ist die Vermittlung von Allgemeinwissen. Dazu gehören als Basiswissen grundlegende Kompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen. Diese werden je nach Schulart auf unterschiedlichen Niveaustufen vermittelt. Darüber hinaus werden aus verschiedenen Wissensgebieten Grundlagen aufgezeigt und eingeübt, die eine erfolgreiche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und eine berufliche Ausbildung ermöglichen. Durch das gemeinsame Lernen wird dabei auch das Sozialverhalten der Schüler:innen gefördert.

 

Die beruflichen Schulen (Berufsschulen, Berufsfachschulen) sind auf den Erwerb von Kompetenzen gerichtet, die Schüler:innen zur Ausübung eines Berufes befähigen. Aufbauend auf die in den allgemeinbildenden Schulen erworbenen Grundkompetenzen geht es um den speziellen Wissenserwerb, der zur Ausübung eines Berufes erforderlich ist. Im Bereich der sozialpädagogischen Berufe spielen neben den Fachkompetenzen die Entwicklung und Förderung sozialer Kompetenzen eine wesentliche Rolle.

 

Was bedeutet das für dich?

 

Die deutlichen Veränderungen für dich sind der fachliche Anspruch und die eigene Verantwortung. Du bist nun in einer Ausbildung, die dich zu einem Beruf führt. Fehlverhalten und fehlende Fachkenntnis bekommen eine klar Konsequenz. Du bist nicht mehr nur für dich alleine verantwortlich, sondern arbeitest in einem Team mit Erzieher:innen, hast mit Eltern zu tun und eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Kindern, die es zu betreuen und zu fördern gilt. Sie verlassen sich auf dich, sehen zu dir auf, vertrauen und glauben dir. Ihr Wohl sollte dir daher am Herzen liegen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, gilt es Fach- und Sozialkompetenzen zu erwerben.

 

Unterrichte und Inhalte sind wahrscheinlich anders aufgebaut und gestaltet, als du es aus den allgemeinbildenden Schulen kennst. Es wird weniger vorgegeben und selbstständiges Lernen und Erarbeiten wird in den Vordergrund gestellt. Du bist für dein Lernen und deine Ausbildung verantwortlich. Entsprechend wird erwartet, dass du dich eigenständig um dich und deine Belange kümmerst. Pünktlichkeit, Krank- und Abmeldungen oder das Erledigen von Arbeitsaufträgen, auch wenn diese nicht durch eine Lehrkraft geprüft werden, bekommen einen deutlich höheren Stellenwert. Du wirst SPA oder Erzieher:in und erlangst damit einen verantwortungsvollen, kommunikativen und sehr kreativen Beruf, den du dir freiwillig ausgesucht hast.

 

Dabei wünschen wir viel Erfolg!