Für Schüler:innen

Bildungspaket

Das Hamburger Bildungspaket

Liebe Schüler:innen,

alle Empfänger:innen von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder § 2 Asylbewerberleistungsgesetz oder Schüler:innen deren Eltern Wohngeld beziehen bzw. Kinderzuschlag erhalten oder Schüler:innen, die Bafög beziehen, haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Die Altersgrenze für alle Berechtigten liegt beim vollendeten 24. Lebensjahr.

Dazu gehören…

  • Schüler:innenfahrkarten
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • Zuschuss zu Klassenfahrten, Tagesfahrten und Ausflügen (gilt nicht für Bafögempfänger)

Alle notwendigen Informationen und Antragsformulare finden Sie auf den folgenden Seiten oder der entsprechenden Internetseite der Stadt Hamburg.

Bin ich leistungsberechtigt?

Leistungsberechtigte sind Empfänger:innen von:

  • Leistungen nach dem BAFöG
  • Leistungen nach SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld)
  • Leistungen nach dem SGB VIII (Vollzeitpflege, Heimerziehung, betreutes Wohnen)
  • Leistungen nach §§ 1 und 1a Asylbewerber-Leistungsgesetz
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung)
  • Leistungen im Rahmen des § 2 Asylbewerber-Leistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

Altersbegrenzung 

Schüler:innen, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind. 

Schulweg

Um eine Fahrkarte zu bekommen muss der Weg zur Schule mindestens 7,5 km sein (berechnet wird der kürzeste direkte Fußweg).

Wie kann ich die Schülerfahrkarte beantragen?

Fahrkarten werden ausschließlich über die Klassenpostmappe beantragt/verlängert. Diese kann 1x täglich im Schulbüro abgegeben werden und wird innerhalb von 1 Woche bearbeitet.

HVV-Berechtigungsnachweise werden einmalig bei der Einschulung ausgestellt.

Für eine Verlängerung der HVV-Karte benötigt das Schulbüro die vom HVV ausgestellte Verlängerungsbescheinigung an die Schüler:innen zum ausfüllen.

Wichtig: Schüler:innen sollen bitte nur in den Pausen die Klassenpostmappe im Schulbüro abgeben.

Wie kann ich eine Mensakarte beantragen?

Schritt 1:

Bitte mit dem aktuellen Leistungsbescheid (Kopie) ins Schulbüro kommen und vor Ort den „Antrag auf Kostenübernahme für das Mittagessen“ ausfüllen.

Schritt 2:

Mit dem ausgefüllten „Antrag auf Kostenübernahme für das Mittagessen“ (Kopie) zur Mensa gehen. Die Mensakarte bekommen die Schüler:innen direkt von der Mensa.

Wichtig: Schüler:innen sollen bitte nur in den Pausen ins Schulbüro kommen, um die Mensakarte zu beantragen/verlängern.