alle Empfänger:innen von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder § 2 Asylbewerberleistungsgesetz oder Schüler:innen deren Eltern Wohngeld beziehen bzw. Kinderzuschlag erhalten oder Schüler:innen, die Bafög beziehen, haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Die Altersgrenze für alle Berechtigten liegt beim vollendeten 24. Lebensjahr.
Alle notwendigen Informationen und Antragsformulare finden Sie auf den folgenden Seiten oder der entsprechenden Internetseite der Stadt Hamburg.
Schüler:innen, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
Um eine Fahrkarte zu bekommen muss der Weg zur Schule mindestens 7,5 km sein (berechnet wird der kürzeste direkte Fußweg).
Fahrkarten werden ausschließlich über die Klassenpostmappe beantragt/verlängert. Diese kann 1x täglich im Schulbüro abgegeben werden und wird innerhalb von 1 Woche bearbeitet.
HVV-Berechtigungsnachweise werden einmalig bei der Einschulung ausgestellt.
Für eine Verlängerung der HVV-Karte benötigt das Schulbüro die vom HVV ausgestellte Verlängerungsbescheinigung an die Schüler:innen zum ausfüllen.
Wichtig: Schüler:innen sollen bitte nur in den Pausen die Klassenpostmappe im Schulbüro abgeben.
Bitte mit dem aktuellen Leistungsbescheid (Kopie) ins Schulbüro kommen und vor Ort den „Antrag auf Kostenübernahme für das Mittagessen“ ausfüllen.
Mit dem ausgefüllten „Antrag auf Kostenübernahme für das Mittagessen“ (Kopie) zur Mensa gehen. Die Mensakarte bekommen die Schüler:innen direkt von der Mensa.
Wichtig: Schüler:innen sollen bitte nur in den Pausen ins Schulbüro kommen, um die Mensakarte zu beantragen/verlängern.