alle Empfänger:innen von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder § 2 Asylbewerberleistungsgesetz oder Schüler:innen deren Eltern Wohngeld beziehen bzw. Kinderzuschlag erhalten oder Schüler:innen, die Bafög beziehen, haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Die Altersgrenze für alle Berechtigten liegt beim vollendeten 24. Lebensjahr.
Alle notwendigen Informationen und Antragsformulare finden Sie auf den folgenden Seiten oder der entsprechenden Internetseite der Stadt Hamburg.
Schüler:innen, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
Um eine Fahrkarte zu bekommen muss der Weg zur Schule mindestens 7,5 km sein (berechnet wird der kürzeste direkte Fußweg).
Das Formular: "Antrag auf Schülerfahrgeld" ausdrucken und ausfüllen.
Hier finden Sie das Formular: Antrag Schülerfahrgeld
Leistungsbescheid in Kopie mitbringen und Original vorzeigen, aktuelles Passfoto mitbringen.
Aus dem Routenplaner Entfernung von der Wohnung zur FSP1 errechnen, Ausdruck mitbringen.
Hier geht es zum Routenplaner.
Die vollständigen Unterlagen sind in die Klassenmappe zu legen, die 1x täglich zur Bearbeitung in das Schulbüro gebracht werden. HVV-Karten und Essenskarten können am Folgetag aus dem Schulbüro abgeholt werden.
Das Formular "Antrag Kostenübernahme für das Mittagessen" ausdrucken und ausfüllen.
Leistungsbescheid kopieren und dem Antrag hinzufügen.
Bitte legen Sie die vollständigen Unterlagen in einen verschlossenen Briefumschlag und legen Sie diesen in die Klassenmappe.
Holen Sie Ihre Mensakarte am nächsten Schultag persönlich im Schulbüro ab.