Für Bewerber:innen

Heilerziehungs-pflegerische Basis-qualifizierung

Heilerziehungspflege-Basisqualifizierung

vorläufige Anmeldung jetzt möglich

Die einjährige berufsbegleitende “Heilerziehungspflege-Basisqualifizierung” wurde seitens des HIBB in Kooperation mit den beiden ausrichtenden Fachschulen (Fachschule für soziale Arbeit Alsterdorf und Fachschule für Sozialpädagogik BS30) sowie gemeinsam mit der Sozialbehörde entwickelt und orientiert sich eng an den Bedarfen von Trägern der Eingliederungshilfe. Sie startet erstmalig im Februar 2026 und dauert ein Jahr. Erster Schultag ist voraussichtlich der 13. Februar 2026. Eine vorläufige Anmeldung ist jetzt möglich.

Diese Qualifizierung stellt einen strukturierten, umfassenden und kohärenten Ansatz zur grundlegenden fachlichen, methodischen und personalen Qualifizierung von Fachkräften in der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX dar, und bietet darüber hinaus eine wichtige Anschlussperspektive: die Option in das zweite Ausbildungsjahr der berufsbegleitenden Heilerziehungspflege-Ausbildung (kurz HBWB) einzusteigen.

Die Qualifizierung ist als berufsbegleitende Maßnahme konzipiert, bei der sich schulischer Unterricht und berufliche Praxisphasen innerhalb einer Woche abwechseln. 

Der Unterricht im Umfang von wöchentlich 12 Stunden findet an zwei festgelegten Wochentagen statt. Ab Februar 2026 wird die Basisqualifizierung für Heilerziehungspflege wie folgt angeboten:

Montag und Freitag (zwischen 8:30 Uhr und 14:05 Uhr) an der Staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik – Fröbelseminar (BS30) 

Während der übrigen Zeit sind die Auszubildenden in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe gemäß §§ SGB IX tätig, wo sie ihre praktischen Erfahrungen sammeln und das theoretisch Erlernte direkt anwenden können.

Kosten: Die Qualifizierung ist kostenfrei. Eventuell anfallende Mittel für Schulbücher und Material wie z.B. Schreibbedarf müssen von Ihnen selbst getragen werden. 

 

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur "Heilerziehungspflege-Basisqualifizierung" ist

  1. der Nachweis des ersten allgemeinbildenden oder eines höheren Schulabschlusses,

  2. der Nachweis eines Arbeitsverhältnisses in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe (innerhalb der einjährigen Bildungsmaßnahme müssen 1000 Praxisstunden beim Arbeitgeber absolviert werden),

  3. der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „B 1“ des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, sofern die Erstsprache nicht Deutsch ist (ein dementsprechendes Zertifikat ist bei der Anmeldung vorzulegen), und 

  4. die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) in der Fassung vom 21. September 1984 (BGBl. 1984 I S. 1230, 1985 I S. 195), zuletzt geändert am 19. Juli (BGBl. 2024 I Nr. 245), in der geltenden Fassung.

Inhalte der Qualifzierung

Inhalte und Themen der “Heilerziehungspflege-Basisqualifizierung” sind konkret am Arbeitsfeld der Zielgruppe orientiert und dem ersten Ausbildungsjahr des HEP-Bildungsplans angepasst. Die Inhalte und Themen gliedern sich folgendermaßen auf:

  • Lernfeld 1: Berufliche Haltung entwickeln sowie in Team- und Organisationsprozessen agieren
  • Lernfeld 2: Beziehungs- und Kommunikationsprozesse gestalten
  • Lernfeld 3: Unterstützungsprozesse personenzentriert initiieren und begleiten
  • Lernfeld 4: Bildungs-, Entwicklungs- und Assistenzprozesse planen, gestalten und evaluieren
  • Lernfeld 6: Gesundheit als zentralen Aspekt der Teilhabe gestalten
  • Sprache und Kommunikation
  • Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik
  • Wahlpflichtbereich (Praxiscoaching)
  • Individualisierte Lernformen/SOL
  • Praktische Ausbildung

Für die Lernfelder sowie für die Fächer des fachrichtungsübergreifenden Bereichs werden Noten erteilt und in einem Zeugnis festgehalten. Die Basisqualifizierung endet mit einem Prüfungs- und Fachgespräch, welches auf Grundlage des begleitenden Praxisportfolios abgehalten wird. Die Note dieser Abschlussprüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Benotet werden zum einen das Praxisportfolio selbst sowie zum zweiten das daran thematisch anknüpfende Fachgespräch. 

Nach erfolgreichem Abschluss werden Teilnehmende der “Heilerziehungspflege-Basisqualifizierung” als Fachkraft anerkannt in den betreffenden Arbeitsfeldern gemäß Positivliste und von nun an als „Basisfachkraft in der Heilerziehungspflege“ bezeichnet. 

Bei Nichtbestehen der Basisqualifizierung darf diese einmal wiederholt werden.

Organisation der Qualifizierung

Die Qualifizierung ist als berufsbegleitende Maßnahme konzipiert, bei der sich schulischer Unterricht und berufliche Praxisphasen innerhalb einer Woche abwechseln. 

Der Unterricht im Umfang von wöchentlich 12 Stunden findet an zwei festgelegten Wochentagen statt. Zusätzlich sind Zeiten für “Selbstorganisiertes Lernen” von bis zu 4 Stunden pro Woche vorgesehen. So wird es den Teilnehmenden ermöglicht, ihre Qualifizierung mit bestehenden beruflichen Verpflichtungen zu vereinbaren. Ab Februar 2026 wird die Basisqualifizierung für Heilerziehungspflege wie folgt angeboten:

  1. Montag und Freitag (zwischen 8:30 Uhr und 14:05 Uhr) an der Staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik – Fröbelseminar (BS30),

  2. Dienstag und Mittwoch (zwischen 8:00 Uhr und 15:30 Uhr) an der Fachschule für soziale Arbeit Alsterdorf (Schule in freier Trägerschaft, mit staatlicher Anerkennung).

Während der übrigen Zeit sind die Auszubildenden in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe gemäß §§ SGB IX tätig, wo sie ihre praktischen Erfahrungen sammeln und das theoretisch Erlernte direkt anwenden können.

Durch diese Struktur wird eine intensive Kooperation zwischen den Lernorten Schule und Praxis sichergestellt, was die Kompetenzentwicklung der Zielgruppe optimal unterstützt. Von hoher Bedeutung ist deshalb eine qualitativ hochwertige und vertraglich festgeschriebene Praxisanleitung durch qualifizierte Fachkräfte vor Ort. Dies bedeutet, dass Praxisanleitungen und Teilnehmende ausreichend gemeinsame Arbeitszeit verbringen als Grundlage für wöchentliche, regelmäßig stattfindende Anleitungsgespräche

Als Praxisanleitungen kommen die anerkannten Qualifikationen der Ziffer 1 der Positivliste Eingliederungshilfe in Frage (mindestens 2 Jahren Berufserfahrung und möglichst eine abgeschlossene Qualifikation zur Ausbildungsleiterin/ zum Ausbildungsleiter). Die Empfehlungen, wie sie in den Standards für die praktische Ausbildung formuliert sind, sollen Berücksichtigung finden. 

Auch von Seiten der Schule ist eine kontinuierliche Begleitung der Praxislehrkräfte mit 2 Praxisbesuchen pro Schulhalbjahr und fest im Stundenplan verankerten Praxiscoachingstunden vorgesehen. 

WICHTIG: Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über diese Homepage!
ZUR ANMELDUNG
ANMELDESCHULE

Staatliche Fachschule für
Sozialpädagogik - Fröbelseminar (BS 30)

Wagnerstraße 60
22081 Hamburg

Tel.: 040/428846-211
Fax.: 040/428846-212

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