Für Bewerber:innen

Sozial-pädagogische Assistent:innen

Staatlich anerkannte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich anerkannter Sozialpädagogischer Assistent

Die Ausbildung wendet sich an Menschen, die Kinder in ihren Kompetenzen und ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und begleiten wollen. Sozialpädagogische Assistent:innen (SPA) arbeiten in folgenden Einrichtungen:

  • in Krippen (0-3 Jahre)
  • im Elementarbereich (3-6 Jahre)

Die Gruppen werden von Erzieher:innen geleitet. Gemeinsam mit ihnen sind Sie als sozialpädagogische Assistenz dafür zuständig, die Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten.

Bitte wählen Sie für weitere Informationen:

Das Sozialpädagogische Orientierungssemester (SPO)

Um mit einem erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss* die SPA Ausbildung beginnen zu können, ist das Bestehen des halbjährigen SPO notwendig.

Im SPO erlernen Sie sozialpädagogische Grundlagen für die Arbeit mit den Kindern, werden Sie auf die Anforderungen der schulischen Ausbildung zur SPA vorbereitet.

*wenn Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder 10 an der Abschlussprüfung zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erfolgreich teilgenommen haben und die Jahrgangsstufe 10 erfolgreich beendet haben. Dies wird im Abschlusszeugnis der Jahrgangsstufe 10 vermerkt (vgl. APO-GrundStGy §29a)

Ausbildungsschulen

BS 30 
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Fröbelseminar 
Tel.: 040/428846-211

BS 21 
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona 
Tel.: 040/428 11 – 2978

BS 23
Anna Warburg Schule
Tel.: 040/4288692–0

BS 18
Berufliche Schule Hamburg-Harburg
Tel.: 040/4288863-0

Zulassungsvoraussetzungen
  • erweiterter erster Schulabschluss (eESA)
  • Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung (die Vermittlung erfolgt in der aufnehmenden Schule)
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG (kann nur mit Antragsformular der Schule bei der Meldebehörde beantragt werden)
  • Hauptwohnsitz in Hamburg
  • Sollten Sie keinen deutschen Schulabschluss vorweisen können, benötigen Sie den Sprachnachweis B2
Ziel des Orientierungssemesters

Im SPO erlernen Sie sozialpädagogische Grundlagen für die Arbeit mit den Kindern. So werden sie auf die Anforderungen der schulischen Ausbildung vorbereitet – vor allem im Bereich Sprache und Kommunikation. Außerdem besuchen Sie an zwei bis drei Tagen die Woche eine Kindertagesstätte, die Sie vorher selbstständig als Praxisplatz finden. So haben Sie die Chance mit intensiver Betreuung und Beratung herauszufinden, ob die Ausbildung zur SPA für Sie der richtige Beruf ist und ob Sie den Anforderungen der Ausbildung gewachsen sind.

Bewerbung

Anna-Warburg-Schule 
Niendorfer Marktplatz 7a 
22459 Hamburg

Telefon: 040/4288692-0

Alle weiteren Informationen finden Sie hier: 

Zentrale Anmeldung für SPO - Anna-Warburg-Schule

Hinweise zum Masernschutzgesetz

Für alle Berufsfachschüler:innen in der praktischen Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin / zum Sozialpädagogischen Assistenten, die nach 1970 geboren sind, ist die Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes bzw. einer Masernimmunität vorgesehen. Bitte lassen Sie sich ggf. durch Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt impfen.

Vor Beginn des Praktikums bzw. der Berufstätigkeit ist ein entsprechender Nachweis der Praxiseinrichtung (nicht der BS 30) in schriftlicher Form vorzulegen:

  1. Vorlage des Impfausweises oder
  2. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Masernimmunität oder
  3. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aus der hervorgeht, dass eine medizinische Kontraindikation gegen die Masernimpfung vorliegt

 

ZULASSUNGSTEST

ZUR ANMELDUNG

ZENTRALE ANMELDESCHULE

Anna-Warburg-Schule 
Niendorfer Marktplatz 7a 
22459 Hamburg

Telefon: 040/4288692-0

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der
Anna-Warburg-Schule

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SPA-Bildungsplan

zweijährige Ausbildung

Für die zweijährige Ausbildung benötigen Sie einen mittlerer Schulabschluss (MSA).

Mit einem erweiterten Ersten Schulabschluss (eESA*) können sie nach Bestehen des halbjährigen Sozialpädagogischen Orientierungssemesters (SPO) in die SPA-Ausbildung starten.

*Ein eESA wird erworben, wenn Schülerinnen und Schüler erfolgreich an der Abschlussprüfung zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) teilnehmen und die Jahrgangsstufe 10 abschließen. Dies wird im Abschlusszeugnis der Jahrgangsstufe 10 vermerkt (vgl. APO-GrundStGy §29a).

Ausbildungsschulen

Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Fröbelseminar (BS30)
Tel.: 040/428846-211

Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona (BS 21)
Tel.: 040/428 11 – 2978

Anna Warburg Schule (BS 23) 
Tel.: 040/4288692–0

Berufliche Schule Hamburg-Harburg (BS 18)
Tel.: 040/4288863-0

Zulassungsvoraussetzungen
  • Mittlerer Schulabschluss oder Versetzung in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe.  Zur Ermittlung des Durchschnitts bleiben die Noten im Pflichtfach Sport außer Betracht. ODER
  • erweiterter Erster Schulabschluss und ein mit Erfolg abgeschlossenes Sozialpädagogisches Orientierungssemester (SPO)
  • Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung (die Vermittlung erfolgt in der aufnehmenden Schule)
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG (kann nur mit Antragsformular der Schule bei der Meldebehörde beantragt werden)
  • Hauptwohnsitz in Hamburg
Organisation der Ausbildung

Sprachlich ist die SPA-Ausbildung sehr anspruchsvoll. Das gilt sowohl für die Schule als auch für die Kita. Im Schulfach Sprache und Kommunikation lesen Sie Fachtexte und schreiben dazu Leistungsnachweise. In der Kita sind Sie Sprachvorbild für die Kinder.

Die Ausbildung ist in Lernfeldern und Fächern organisiert. Außerdem gibt es einen umfangreichen Wahlpflichtbereich, der attraktive berufspraktische Vertiefungen sowie Praxisseminare und Lernbegleitung beinhaltet.

Am Ende der Ausbildung absolvieren Sie schriftliche Abschlussprüfungen in einem Lernfeld sowie dem Fach Sprache und Kommunikation. Außerdem müssen Sie eine mündliche Prüfung bestehen.

Die theoretische Ausbildung erfolgt an drei Tagen in der Woche.

Die praktische Ausbildung erfolgt jeweils an 2 Tagen in der Woche in einer geeigneten Einrichtung der Kindertagesbetreuung. Die Praxisstellen werden mit Genehmigung der Schule gewählt. Zusätzlich gibt es Blockpraktika. 

Zusätzlich kann die Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Bewerbung

Berufliche Schule Hamburg-Harburg (BS 18)
Göhlbachtal 38
21073 Hamburg
Telefon: 040/4288863-12 

Alle weiteren Informationen erhalten Se hier:  Berufliche Schule Hamburg-Harburg (BS 18).

Hinweise zum Masernschutzgesetz

Für alle Berufsfachschüler:innen in der praktischen Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin / zum Sozialpädagogischen Assistenten, die nach 1970 geboren sind, ist die Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes bzw. einer Masernimmunität vorgesehen. Bitte lassen Sie sich ggf. durch Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt impfen.

Vor Beginn des Praktikums bzw. der Berufstätigkeit ist ein entsprechender Nachweis der Praxiseinrichtung (Kita) in schriftlicher Form vorzulegen:

  1. Vorlage des Impfausweises oder
  2. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Masernimmunität oder
  3. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aus der hervorgeht, dass eine medizinische Kontraindikation gegen die Masernimpfung vorliegt

ZULASSUNGSTEST

ZUR ANMELDUNG

ZENTRALE ANMELDESCHULE

BS 18
Berufliche Schule Hamburg Harburg
Göhlbachtal 38
21073 Hamburg

Telefon: 040/4288863-0

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der
Beruflichen Schule Hamburg Harburg

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SPA-Bildungsplan (bis 2025)

Ausbildungsprüfungsordnung

Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz - berufsbegleitend (BWB-SPA)

In Kooperation mit der ev. Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz Alten Eichen wird derzeitig eine Klasse im Standort Alten Eichen eingerichtet.

Sollten Sie Interesse an der zweieinhalbjährigen berufsbegleitenden Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/ zum sozialpädagogischen Assistenten haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf: ausbildungsberatung@bs30.de