Für Bewerber:innen

Erzieher:innen

AUSBILDUNG ZUR STAATLICH ANERKANNTEN ERZIEHERIN UND ZUM STAATLICH ANERKANNTEN ERZIEHER

Die Ausbildung wendet sich an Menschen, die Erzieher:innen werden möchten und Kinder und Jugendliche in ihren Kompetenzen und ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und begleiten wollen. Erzieher:innen arbeiten z. B. in folgenden Arbeitsfeldern:

  • Kindertageseinrichtungen (Krippen, Elementarbereich, Hort)
  • Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Spielhäuser, Bauspielplätze, Häuser der Jugend, Jugendzentren, ambulante Beratungseinrichtungen)
  • Schulen
  • Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (Wohngruppen, Tagesgruppen, Lebensgemeinschaften, ambulante Hilfen)
  • Einrichtungen für Menschen mit Assistenzbedarf
  • Stadtteilzentren (Eltern-Kind-Zentren, Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser u.ä.)

Ergänzend zur Berufsbezeichnung erwerben Sie den Titel Bachelor Professional –  Sozialwesen.

Bitte wählen Sie für weitere Informationen:

dreijährige Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre (einschließlich der praktischen Ausbildung) und schließt nach bestandenem Examen mit der staatlichen Anerkennung als Erziher:in ab.

Im Rahmen der Ausbildung besteht die Möglichkeit, die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben (Informationsblatt zur Fachhochschulreife). Der Unterricht umfasst einen Pflicht- und einen Wahlpflichtbereich. Im Wahlpflichtbereich können fachliche Schwerpunkte gesetzt werden.

Unterrichtsfächer

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Im Vertiefungsbereich können fachrichtungsbezogene Schwerpunkte gesetzt werden.

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

Sprachlicher Lernbereich, Politik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, Fachenglisch

Für den Erwerb der Fachhochschulreife müssen Fachenglisch auf höherem
Niveau (B2) und Mathematik belegt werden (Informationsblatt zur Fachhochschulreife).

Praktische Ausbildung

Grundlagenpraktikum im 1. und 2. Halbjahr an je 1 Tag in der Woche

Schwerpunktpraktikum im 3., 4. und 5. Halbjahr an je 1 Tag in der Woche

hinzu kommen Blockpraktika

Die Schüler:in wählt die Praxisstelle mit Genehmigung der Schule.

Ausbildungsschulen

BS 30
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik -Fröbelseminar-, Wagnerstraße 60, www.fsp1.de

BS 21
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik, Max-Brauer-Allee 134, www.fsp2-hamburg.de

BS 18
Berufliche Schule Harburg, Göhlbachtal 38, www.beruflicheschulehamburgharburg.de

BS 23
Anna-Warburg-Schule, Niendorfer Marktplatz 7a, www.anna-warburg-schule.de

Zentrale Anmeldeschule

Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik - Fröbelseminar – (BS 30)
Wagnerstraße 60, 22081 Hamburg

Bewerbung

Bewerbungsfristen

Bewerbungen für August eines jeden Jahres
vom 1. Februar bis 30. April

Bewerbungen für Februar eines jeden Jahres
vom 1. September bis 30. November

Alle Bewerber/innen benötigen

  • Bewerbungsanschreiben (unterschrieben)
  • Lebenslauf (unterschrieben)
  • 1 Passfoto (mit Namen auf der Rückseite, max. 4 x 5 cm)
  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Das notwendige Formular zur Beantragung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde geben wir Ihnen bei der Anmeldung mit.

Bewerber/innen mit mittlerem Schulabschluss benötigen außerdem

  • Abschlusszeugnis des mittleren Schulabschlusses (amtlich beglaubigt) UND
  • Berufsabschlusszeugnis (amtlich beglaubigt) in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich bzw. letztes Halbjahreszeugnis (amtlich beglaubigt) ODER
  • Berufsabschlusszeugnis einer mindestens 2-jährigen anerkannten Ausbildung und Nachweis einer sozial- oder
    heilpädagogischen Tätigkeit von mind. vier Wochen Dauer (im Original) ODER
  • Nachweis einer vierjährigen Berufstätigkeit (Vollzeit) in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich (im Original)
    (Hier erfolgt die Zulassung nur in begründeten Fällen)

Bewerber/innen mit Fach-/allgemeiner Hochschulreife benötigen außerdem

  • Zeugnis der Fach-/allgemeinen Hochschulreife (amtlich beglaubigt) UND
  • Nachweis (im Orginal) eines sozialpädagogischen Praktikums/einer Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich (4 Monate in Vollzeit)

Bewerberinnen und Bewerber, die nicht mindestens über den mittleren Schulabschluss verfügen, reichen zusätzlich zu 1. die folgenden Unterlagen ein:

  • Zeugnis über den ersten allgemeinbilden Schulabschluss  / Hauptschulabschluss (amtlich beglaubigt), 
  • ein Berufsabschlusszeugnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf im sozialpädagogischen Bereich (amtlich beglaubigt) ODER
  • einen Nachweis über eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich (im Original),
  • Zusätzlich muss in einer Kompetenzfeststellungsprüfung die fachliche Eignung für den Beruf nachgewiesen werden. Die Kompetenzfeststellungsprüfung beinhaltet die schriftliche Ausarbeitung einer beruflichen Handlungssituation und ein hierauf bezogenes Fachgespräch. Eine Einladung mit Hinweisen zur Prüfung erhalten Sie bei der Anmeldung.

Zu Beginn der Ausbildung muss vorliegen

  • Nachweis über einen Grundkurs (9 Unterrichtseinheten) in „Erster Hilfe“ im Original (darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als zwei Jahre sein)

Weitere Hinweise und Termine:

Deutschprüfung

Bewerber/innen, die ihren Schulabschluss und / oder ihren akademischen Grad nicht in Deutschland erworben haben, müssen an einer Deutschprüfung teilnehmen.

Hinweise zum Masernschutzgesetz

Für alle Fachschülerinnen und Fachschüler in der praktischen Ausbildung, die nach 1970 geboren sind, ist die Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes bzw. einer Masernimmunität vorgesehen. Bitte lassen Sie sich ggf. durch Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt impfen.

Vor Beginn des Praktikums bzw. der Berufstätigkeit ist ein entsprechender Nachweis der Praxiseinrichtung (nicht der BS 30) in schriftlicher Form vorzulegen:

  1. Vorlage des Impfausweises oder
  2. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Masernimmunität oder
  3. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aus der hervorgeht, dass eine medizinische Kontraindikation gegen die Masernimpfung vorliegt

ZULASSUNGSTEST

ZUR ANMELDUNG

ZENTRALE ANMELDESCHULE

Staatliche Fachschule für
Sozialpädagogik – Fröbelseminar (BS 30)

Wagnerstraße 60
22081 Hamburg

Tel.: 040/428846-211
Fax.: 040/428846-212

DOWNLOADS

Bildungsplan (ab Ausbildungsstart August 2023)

Bildungsplan (bis Ausbildungsstart Februar 2023)

Praxisunterlagen – Bildungsplan Standards für die praktische Ausbildung

Praxisunterlagen – Kooperationsvereinbarung

Informationen zur Fachhochschulreife

zweijährige Ausbildung

Die Ausbildung dauert zwei Jahre(einschließlich der praktischen Ausbildung) und schließt nach bestandenem Examen mit der staatlichen Anerkennung als Erzieher:in ab.

Im Rahmen der Ausbildung besteht die Möglichkeit, die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben (Informationsblatt zur Fachhochschulreife). Der Unterricht umfasst einen Pflicht- und einen Wahlpflichtbereich. Im Wahlpflichtbereichkönnen fachliche Schwerpunkte gesetzt werden.

Unterrichtsfächer
  • Sozialpädagogisches Handeln
  • Entwicklung und Bildung
  • Bewegung, Spiel, Musik
  • Gestaltung, Medien, Naturwissenschaften und Technik
  • Sprache und Kommunikation
  • Gesellschaft, Organisation und Recht
  • Fachenglisch
  • Wahlpflicht

Für den Erwerb der Fachhochschulreife müssen Fachenglisch auf höherem Niveau (B2) und Mathematik belegt werden (Informationsblatt zur Fachhochschulreife).

Praktische Ausbildung
  • Schwerpunktpraktikum: 1. bis 3. Halbjahr an einem Tag in der Woche, hinzu kommen Blockpraktika

Die Schüler:innen wählen die Praxisstelle mit Genehmigung der Schule.

Ausbildungsschulen

BS 30
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik -Fröbelseminar-, Wagnerstraße 60, www.fsp1.de

BS 21
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik, Max-Brauer-Allee 134, www.fsp2-hamburg.de

BS 18
Berufliche Schule Harburg, Göhlbachtal 38, www.beruflicheschulehamburgharburg.de

BS 23
Anna-Warburg-Schule, Niendorfer Marktplatz 7a, www.anna-warburg-schule.de

 

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Ausbildung wird zugelassen, wer:

  • die Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogische Assistentin / zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten (in 2-jähriger Form) nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (APO SPA, Hamburg) vom 31. Oktober 2007 in der am 31. Januar 2013 geltenden Fassung oder einer zeitlich nachfolgenden Fassung erfolgreich abgeschlossen hat ODER
  • die Allgemeine oder die Fachgebundene Hochschulreife an einer Berufsoberschule (BOS) der Ausbildungsrichtung „Gesundheit und Soziales“erworben hat ODER
  • die Allgemeine Hochschulreife an einem Beruflichen Gymnasium mit dem Schwerpunkt Pädagogik/Psychologie erworben hat ODER
  • die Fachgebundene Fachhochschulreife an einer Fachoberschule Sozialpädagogik  erworben hat.
  • Voraussetzung für die Zulassung ist darüber hinaus die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG (kann nur mit Antragsformular der Schule bei der Meldebehörde beantragt werden)
Zentrale Anmeldeschule

Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik - Fröbelseminar – (BS 30)
Wagnerstraße 60, 22081 Hamburg

Bewerbung

Bewerbungsfristen

Bewerbungen für August eines jeden Jahres

vom 1. Februar bis 30. April

Alle Bewerber/innen benötigen

  • Bewerbungsanschreiben (unterschrieben)
  • Lebenslauf (unterschrieben)
  • 2 Passfotos (mit Namen auf der Rückseite, max. 4 x 5 cm)
  • Abschlusszeugnis des mittleren Schulabschlusses (amtlich beglaubigt)

Außerdem

  • Berufsabschlusszeugnis der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (amtlich beglaubigt) bzw. letztes Halbjahreszeugnis (amtlich beglaubigt) oder
  • Abschlusszeugnis der Allgemeinen oder Fachgebundenen Hochschulreife (amtlich beglaubigt) an einer Berufsoberschule „Gesundheit und Soziales“ bzw. letztes Halbjahreszeugnis (amtlich beglaubigt). 
  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Das notwendige Formular zur Beantragung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde geben wir Ihnen bei der Anmeldung mit.

 Zu Beginn der Ausbildung muss vorliegen

  • Nachweis über einen Grundkurs (9 Unterrichtseinheiten) in „Erster Hilfe“ im Original (darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als zwei Jahre sein)

Hinweise zum Masernschutzgesetz

Für alle Fachschülerinnen und Fachschüler in der praktischen Ausbildung, die nach 1970 geboren sind, ist die Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes bzw. einer Masernimmunität vorgesehen. Bitte lassen Sie sich ggf. durch Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt impfen.

Vor Beginn des Praktikums bzw. der Berufstätigkeit ist ein entsprechender Nachweis der Praxiseinrichtung (nicht der BS 30) in schriftlicher Form vorzulegen:

  1. Vorlage des Impfausweises oder
  2. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Masernimmunität oder
  3. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aus der hervorgeht, dass eine medizinische Kontraindikation gegen die Masernimpfung vorliegt

ZULASSUNGSTEST

ZUR ANMELDUNG

ZENTRALE ANMELDESCHULE

Staatliche Fachschule für
Sozialpädagogik – Fröbelseminar (BS 30)

Wagnerstraße 60
22081 Hamburg

Tel.: 040/428846-211
Fax.: 040/428846-212

DOWNLOADS

Bildungsplan (ab Ausbildungsstart August 2023)

Bildungsplan (bis Ausbildungsstart Februar 2023)

Praxisunterlagen – Bildungsplan Standards für die praktische Ausbildung

Praxisunterlagen – Kooperationsvereinbarung

Informationen zur Fachhochschulreife

Berufsbegleitende 3-jährige Weiterbildung zur "Staatlich anerkannten Erzieherin" / zum "Staatlich anerkannten Erzieher"

Die Ausbildung wendet sich an bereits in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern Tätige, die neben ihrem Beruf den staatlich anerkannten Abschluss zur Erzieherin / zum Erzieher anstreben. Im Rahmen der Ausbildung besteht die Möglichkeit, die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben (Informationen zur Fachhochschulreife).

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Ausbildung wird zugelassen, wer

  • den mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Schulabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung hat oder
  • den mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Schulabschluss hat, eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder ein Fachhochschulstudium / Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat und eine einschlägige sozial- oder heilpädagogische Tätigkeit von mindestens vier Wochen Dauer nachweist oder
  • die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat und in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein viermonatiges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich vier Monate berufstätig war und
  • in einem sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Arbeitsverhältnis im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit steht und
  • die Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der Weiterbildung vorlegt. 

Voraussetzung für die Zulassung ist außerdem die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes.

Als anerkannte Tagespflegeperson müssen Sie nachweisen, dass Sie seit mindestens zwei Jahren mit nicht weniger als drei Kindern in einem öffentlich finanzierten Betreuungsverhältnis mit mindestens durchschnittlich 20 Wochenstunden tätig ist sind. 

Fehlen der Bewerberin / dem Bewerber die genannten schulischen Voraussetzungen, so kann sie oder er gleichwohl zugelassen werden, wenn sie oder er 

  • den ersten allgemeinbilden Schulabschluss (Hauptschulabschluss) erworben hat und
  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im sozial- oder heilpädagogischen Bereich erfolgreich abgeschlossen hat und mindestens 2 Jahre in diesem Beruf tätig war, oder mindestens fünf Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich berufstätig war und
  • in einer Kompetenzfeststellungsprüfung nachweist, dass sie oder er die fachliche Eignung für die Ausbildung besitzt. Diese beinhaltet die schriftliche Ausarbeitung einer beruflichen Handlungssituation und ein hierauf bezogenes Fachgespräch.
Organisation der Ausbildung
  • Die Weiterbildung dauert 6 Halbjahre.

Beginn im August eines Jahres: dienstags 8.30 - 16.45 Uhr und mittwochs 12.35 - 20.10 Uhr.

Beginn im Februar eines Jahres: mittwochs 12.35 - 20.10 Uhr und freitags 8.30 - 16.45 Uhr.

Abweichungen von den Unterrichtszeiten sind möglich.

Die Ferien entsprechen denen der allgemeinbildenden Schulen Hamburgs, daher sollten Sie Ihren Jahresurlaub in die Schulferien legen.

Fachrichtungsbezogener Unterricht

  • Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
  • Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell Gestalten
    • Musik und Rhythmik
    • Umwelt, Natur, Naturwissenschaften und Technik
    • Ästhetik und Kunst
    • Sprache, Literacy und Medien
    • Frühe mathematische Bildung
    • Gesundheit und Ernährung
    • Bewegung, Spiel und Theater
    • Religion, Gesellschaft und Ethik
    • sozialpädagogische Grundlagen
  • Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern, Personensorgeberechtigten und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Fachrichtungsübergreifender Unterricht

  • Sprache und Kommunikation
  • Politik
  • Fachenglisch
  • Informatik, Naturwissenschaften und Technik

Für den Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife müssen Fachenglisch auf höherem Niveau (B2) und Mathematik belegt werden. 

Weitere Informationen zur Fachhochschulreife finden Sie unter Downloads, im Infokasten auf der rechten Seite.

Weitere Informationen in Kurzform

Kosten: Die Weiterbildung ist kostenfrei. Die Mittel für die Seminarwochen, Schulbücher und Material wie z.B. Schreibbedarf müssen von Ihnen selbst getragen werden.
Status: Sie sind als Teilnehmerin oder Teilnehmer einerseits Schülerinnen und Schüler der Fachschule (mit Schülerausweis und allen Rechten bei der schulischen Mitbestimmung) und andererseits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Hospitationspraktikum: Während der Ausbildung ist zusätzlich zur regulären Tätigkeit ein einwöchiges Praktikum (35 Stunden) in einem anderen sozialpädagogischen Arbeitsfeld zu absolvieren.
Praxisausbildung:  Die Praxisausbildung wird in Kooperation von Schule und Einrichtung durchgeführt. Dafür wird von der Praxiseinrichtung eine Ausbildungsleitung benannt, welche die Fachschülerin / den Fachschüler anleitet.

Informationsblatt

In dem folgendem Informationsblatt finden Sie wesentlichen Informationen, die Sie als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder Ausbildungsleitungen von Fachschülerinnen und Fachschüler der berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher (BWB) wissen sollten (öffnen Sie dafür das hier hinterlegte Dokument)

Bewerbung

Grundsätzlich ist eine persönliche Bewerbung in der BS 30 erforderlich und nur möglich, wenn die mitgebrachten Unterlagen vollständig sind. 

1. Von allen Bewerberinnen/Bewerbern sind mitzubringen:

  • Bewerbungsanschreiben (unterschrieben)
  • tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben) 
  • 2 Passbilder (mit Namen auf der Rückseite, max. 4 x 5 cm)
  • eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über ein bestehendes Arbeitsverhältnis im sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Bereich mit mindestens 15 Wochenstunden UND eine schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der Weiterbildung (verwenden Sie dafür das hier hinterlegte Arbeitgeberbestätigung/Einverständnis

2. Je nach Schulabschluss sind außerdem folgende Unterlagen mitzubringen:

a. bei einem mittleren Schulabschluss:

  • Abschlusszeugnis des mittleren Schulabschlusses (amtlich beglaubigt) UND
  • Berufsabschlusszeugnis (amtlich beglaubigt) ODER
  • Nachweis einer dreijährigen Berufstätigkeit (Vollzeit) in einem für die Weiterbildung förderlichen Bereich (im Original) ODER
  • Nachweis einer vierjährigen Berufstätigkeit in Vollzeit (im Original) 

b. bei Fachhochschulreife / allgemeiner Hochschulreife:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife / Hochschulreife (amtlich beglaubigt) UND
  • Nachweis (im Original) eines Praktikums / einer Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich (mindestens 4 Monate in Vollzeit) ODER
  • Berufsabschlusszeugnis oder Abschlusszeugnis einer Hochschule (jeweils amtlich beglaubigt)

3. Tagespflegepersonen bringen zusätzlich zu 1. und 2. folgende Unterlagen mit:

  • Nachweis über die Betreuung von nicht weniger als drei Kindern in einem öffentlich finanzierten Betreuungsverhältnis seit mindestens zwei Jahren und mit mindestens durchschnittlich 20 Wochenstunden. (im Original) 
  • Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Hamburger Qualifizierungsprogramm für Tagespflegepersonen im Umfang von 180 Stunden (im Original)

4. Bewerberinnen und Bewerber, die nicht mindestens über den mittleren Schulabschluss verfügen, reichen zusätzlich zu 1. die folgenden Unterlagen ein:

  • Zeugnis über den ersten allgemeinbilden Schulabschluss  / Hauptschulabschluss (amtlich beglaubigt), 
  • ein Berufsabschlusszeugnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf im sozialpädagogischen Bereich (amtlich beglaubigt),
  • einen Nachweis über eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich (im Original),
  • einen Nachweis darüber, dass die Bewerberin / der Bewerber durch persönliche Härten am Erreichen eines mittleren Bildungsabschlusses gehindert wurde (im Original).

Am ersten Tag der Ausbildung müssen vorliegen:

  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. (Das notwendige Formular zur Beantragung bei Ihrem Bezirksamt wird Ihnen bei der Abgabe der Bewerbung mitgegeben.)
  • ein Nachweis über einen Grundkurs (9 Unterrichtseinheiten) in „Erster Hilfe“ im Original (darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als zwei Jahre sein). Wichtig: "Erste Hilfe am Kind/Kleinkind/Säugling"  wird hier nicht als Grundkurs anerkannt. 

Weitere Hinweise und Termine: 

Deutschtest

Bewerber/innen, die ihren Schulabschluss und / oder ihren akademischen Grad nicht in Deutschland erworben haben, müssen an einem Deutschtest teilnehmen.

Hinweise zum Masernschutzgesetz

Für alle Fachschülerinnen und Fachschüler in der praktischen Ausbildung, die nach 1970 geboren sind, ist die Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes bzw. einer Masernimmunität vorgesehen. Bitte lassen Sie sich ggf. durch Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt impfen.

Vor Beginn des Praktikums bzw. der Berufstätigkeit ist ein entsprechender Nachweis der Praxiseinrichtung (nicht der BS 30) in schriftlicher Form vorzulegen:

  1. Vorlage des Impfausweises oder
  2. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Masernimmunität oder
  3. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aus der hervorgeht, dass eine medizinische Kontraindikation gegen die Masernimpfung vorliegt

ZULASSUNGSTEST

ZUR ANMELDUNG

ZENTRALE ANMELDESCHULE

Staatliche Fachschule für
Sozialpädagogik – Fröbelseminar (BS 30)

Wagnerstraße 60
22081 Hamburg

Tel.: 040/428846-211
Fax.: 040/428846-212

ANSPRECHPARTNER

Timo Bleckwedel
timo.bleckwedel@hibb.hamburg.de

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Bildungsplan (ab Ausbildungsstart August 2023)

Bildungsplan (bis Ausbildungsstart Februar 2023)

Standards für die praktische Ausbildung

Arbeitsbescheinigung

Angebote für Ausbildungsleitungen (Anleiterinnen und Anleiter)

Informationen zur Fachhochschulreife

FHR Allgemein

FHR Mathematik

FHR Englisch