Für Bewerber:innen

Heilerziehungs-Pflege

Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger

Die Ausbildung wendet sich an Menschen, die Heilerziehungspfleger:in werden möchten.

Sie übernehmen:

  • pädagogische und pflegerische Aufgaben für Menschen aller Altersgruppen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen
  • Aufgaben in der Begleitung und Förderung der persönlichen Entwicklung, indem sie  Fähigkeiten aktivieren, Interessen wecken und Hilfe zur Selbsthilfe geben

Sie arbeiten in multiprofessionellen Teams in folgenden Bereichen:

  • Wohnen (z.B. betreute Wohnformen, stationäre Einrichtungen)
  • Schulen und Einrichtungen zur Frühförderung 
  • Arbeitsassistenz (z.B. Werkstätten)
  • Assistenz (z.B. familienunterstützende Dienste)
  • Tagesfördereinrichtungen
  • Kindertageseinrichtungen
  • Assistenz im Freizeitbereich 

Dieser Beruf erfordert Empathie, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Geduld sowie körperliche und psychische Belastbarkeit.

Zur Überprüfung bzw. Festigung der Überzeugung der Eignung für diesen Beruf ist ein mindestens zweiwöchiges Praktikum im Bereich der Heilerziehungspflege empfehlenswert.

Ergänzend zur Berufsbezeichnung erwerben Sie den Titel Bachelor Professional –  Sozialwesen.

Bitte wählen Sie für weitere Informationen:

berufsbegleitende Ausbildung

Die Ausbildung wendet sich an Menschen, die bereits in heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern tätig sind und neben dem Beruf den staatlich anerkannten Abschluss zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger anstreben.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Ausbildung wird zugelassen, wer:

1.

  • einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule mit einem Schnitt von 3,0 abgeschlossen hat ODER
  • den mittleren Schulabschluss hat und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule abgeschlossen hat ODER
  • den mittleren Schulabschluss hat und drei Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich berufstätig war ODER
  • den mittleren Schulabschluss hat und vier Jahre berufstätig war ODER
  • die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat und in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein viermonatiges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich 4 Monate berufstätig war UND

2.

  • in einem heilerziehungspflegerischen oder heilpädagogischen Arbeitsverhältnis im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit steht UND

3.

  • die Zustimmung des Arbeitsgebers zur Teilnahme an der Ausbildung vorlegt.

Voraussetzung für die Zulassung ist außerdem die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach §30a des Bundeszentralregistergesetzes.

Fehlen der Bewerberin / dem Bewerber die genannten schulischen Voraussetzungen, so kann sie oder er gleichwohl zugelassen werden, wenn sie oder er 

  • den ersten allgemeinbilden Schulabschluss (Hauptschulabschluss) erworben hat,
  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf im sozialpädagogischen Bereich abgeschlossen hat ODER mindestens fünf Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich berufstätig war UND
  • in einer Kompetenzfeststellungsprüfung nachweist, dass sie oder er die fachliche Eignung für die Ausbildung besitzt. Diese beinhaltet die schriftliche Ausarbeitung einer beruflichen Handlungssituation und ein hierauf bezogenes Fachgespräch.
Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung dauert 6 Halbjahre und schließt nach bestandenem Examen mit der staatlichen Anerkennung als Heilerziehungspflegerin bzw. Heilerziehungspfleger und dem Bachelor Professional in Sozialwesen ab.

Die Unterrichtszeiten variieren je nach Beginn der Ausbildung:

 Beginn im August eines Jahres:

  • dienstags 8.30 - 16.45 Uhr, mittwochs 12.35 – 20.10 Uhr.

Die Ferien entsprechen denen der allgemeinbildenden Schulen in Hamburg, daher sollten Sie Ihren Jahresurlaub in die Schulferien legen

Unterrichtsfächer

  • Entwicklung, Bildung, Partizipation; 
  • Sozial- und behinderten- pädagogisches Handeln; 
  • Kommunikation und Kooperation; 
  • Gesellschaft, Recht, Organisation; 
  • Musisch-kreatives Gestalten;
  • Gesundheit und Pflege;
  • Fachenglisch
  • Wahlpflicht

Für den Erwerb der Fachhochschulreife müssen Fachenglisch auf höherem Niveau (B2) und Mathematik belegt werden.

Weitere Informationen zur Fachhochschulreife finden Sie unter Downloads, im Infokasten auf der rechten Seite.

Weitere Informationen in Kurzform

Kosten: Die Weiterbildung ist kostenfrei. Die Mittel für die Seminarwochen, Schulbücher und Material wie z.B. Schreibbedarf müssen von Ihnen selbst getragen werden.
Status: Sie sind als Teilnehmerin oder Teilnehmer einerseits Schülerinnen und Schüler der Fachschule (mit Schülerausweis und allen Rechten bei der schulischen Mitbestimmung) und andererseits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Hinweise zur Praxis

Der Arbeitgeber muss sich bereit erklären, Sie in einem Tätigkeitsfeld einzusetzen, in dem mehr als eine Person mit besonderem Förderbedarf betreut wird. Die pflegerischen Tätigkeiten sollten bei ca. 30-40 % liegen. 

Zusätzlich muss der Arbeitgeber Ihnen eine Ausbildungsanleitung an die Seite stellen, die eine Ausbildung als Fachkraft im heilerziehungspflegerischen Bereich abgeschlossen oder eine entsprechende Zusatzqualifikation erworben hat und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung besitzt. 

Pflege- und Hospitationspraktikum: 

Innerhalb der ersten 3. Semester muss ein vierwöchiges Pflegepraktikum (20 Stunden/Woche) absolviert werden. Hier soll eine Ausbildungsanleitung zur Seite gestellt sein, die eine Ausbildung als Fachkraft im pflegerischen oder heilerziehungspflegerischen Bereich hat und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung besitzt. Die pflegerischen Tätigkeiten sollten hier bei ca. 80% liegen. Das Pflegepraktikum kann mit dem obligatorischen Hospitationspraktikum (35 Stunden  in einem anderen heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeld) kombiniert werden. Dieses muss sonst zusätzlich erfolgen.

Bewerbung

Grundsätzlich ist eine persönliche Bewerbung in der FSP - Fröbelseminar (BS 30) erforderlich und nur möglich, wenn die mitgebrachten Unterlagen vollständig sind. 

1. Von allen Bewerber:innen sind mitzubringen:
  • Bewerbungsanschreiben (unterschrieben)
  • tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben) 
  • zwei Passbilder (mit Namen auf der Rückseite, max. 4 x 5 cm)
  • eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über ein bestehendes Arbeitsverhältnis im heilerziehungspflegerischen oder heilpädagogischen Bereich mit mindestens 15 Wochenstunden (pflegerische Tätigkeiten bei 30–40 %) 
  • eine schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der Weiterbildung (verwenden Sie dafür das hier hinterlegte Formular, Arbeitgeberbestätigung/Einverständnis)

2. Je nach Schulabschluss sind außerdem folgende Unterlagen mitzubringen:

a. bei einem mittleren Schulabschluss:

  • Abschlusszeugnis des mittleren Schulabschlusses (amtlich beglaubigt) UND
  • Berufsabschlusszeugnis (amtlich beglaubigt) ODER
  • Nachweis einer dreijährigen Berufstätigkeit (Vollzeit) in einem für die Weiterbildung förderlichen Bereich (im Original) ODER
  • Nachweis einer vierjährigen Berufstätigkeit in Vollzeit (im Original) 

b. bei Fachhochschulreife / allgemeiner Hochschulreife:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife / Hochschulreife (amtlich beglaubigt) UND
  • Nachweis (im Original) eines Praktikums / einer Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich (mindestens 4 Monate in Vollzeit) ODER
  • Berufsabschlusszeugnis oder Abschlusszeugnis einer Hochschule (jeweils amtlich beglaubigt)

3. Bewerber:innen, die nicht mindestens über den mittleren Schulabschluss verfügen, reichen zusätzlich zu 1. die folgenden Unterlagen ein:

  • Zeugnis über den ersten allgemeinbilden Schulabschluss  / Hauptschulabschluss (amtlich beglaubigt), 
  • ein Berufsabschlusszeugnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf im heilerziehungspflegerischen oder heilpädagogischen Bereich (amtlich beglaubigt),
  • einen Nachweis über eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich (im Original),
  • einen Nachweis darüber, dass die Bewerberin / der Bewerber durch persönliche Härten am Erreichen eines mittleren Bildungsabschlusses gehindert wurde (im Original).

Am ersten Tag der Ausbildung müssen vorliegen:

  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. (Das notwendige Formular zur Beantragung bei Ihrem Bezirksamt wird Ihnen bei der Abgabe der Bewerbung mitgegeben.)
  • ein Nachweis über einen Grundkurs (9 Unterrichtseinheiten) in „Erster Hilfe“ im Original (darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als zwei Jahre sein). 

Weitere Hinweise und Termine: 

Deutschtest

Bewerber:innen, die ihren Schulabschluss und / oder ihren akademischen Grad nicht in Deutschland erworben haben, müssen an einem Deutschtest teilnehmen.

Hinweise zum Masernschutzgesetz

Für alle Fachschülerinnen und Fachschüler in der praktischen Ausbildung, die nach 1970 geboren sind, ist die Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes bzw. einer Masernimmunität vorgesehen. Bitte lassen Sie sich ggf. durch Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt impfen.

Vor Beginn des Praktikums bzw. der Berufstätigkeit ist ein entsprechender Nachweis der Praxiseinrichtung (nicht der BS 30) in schriftlicher Form vorzulegen:

  1. Vorlage des Impfausweises oder
  2. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Masernimmunität oder
  3. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aus der hervorgeht, dass eine medizinische Kontraindikation gegen die Masernimpfung vorliegt

ZULASSUNGSTEST

ZUR ANMELDUNG

ZENTRALE ANMELDESCHULE

Staatliche Fachschule für
Sozialpädagogik - Fröbelseminar (BS 30)

Wagnerstraße 60
22081 Hamburg

Tel.: 040/428846-211
Fax.: 040/428846-212

Ansprechpartnerin

Frau Birgitta Daude
Mail: Birgitta.Daude@hibb.hamburg.de

Downloads

Standards für die praktische Ausbildung

Arbeitsbescheinigung

Angebote für Ausbildungsleitungen (Anleiterinnen und Anleiter)

Informationen zur Fachhochschuleife

FHR Allgemein

FHR Mathematik

FHR Englisch

 

Fachschule für Heilerziehungspflege (zweijährig)

Die Ausbildung dauert zwei Jahre (einschließlich der praktischen Ausbildung) und schließt nach bestandenem Examen mit der staatlichen Anerkennung als Heilerziehungspflegerin bzw. Heilerziehungspfleger dem Bachelor Professional in Sozialwesen ab.

Das Bildungsangebot richtet sich an ausgebildete Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen auch Absolventen und Absolventinnen der Berufsoberschule (BOS) Gesundheit und Soziales können aufgenommen werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Alle Bewerber und Bewerberinnen müssen den Mittleren Schulabschluss erworben haben sowie eine abgeschlossene Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten / zur sozialpädagogischen Assistentin auch Absolventen und Absolventinnen. 

Zugelassen werden auch Bewerber und Bewerberinnen, die die (Fach-) Hochschulreife an der Berufsoberschule Gesundheit und Soziales erworben haben, Absolvent/innen des Beruflichen Gymnasiums Pädagogik/Psychologie sowie Absolvent/innen der Fachoberschule Sozialpädagogik.

Bewerbung

Bewerbungsfristen

Bewerbungen für August eines jeden Jahres

vom 1. Februar bis 30. April

Alle Bewerber:innen benötigen

  • Bewerbungsanschreiben (unterschrieben)
  • Lebenslauf (unterschrieben)
  • 2 Passfotos (mit Namen auf der Rückseite, max. 4 x 5 cm)
  • Abschlusszeugnis des mittleren Schulabschlusses (amtlich beglaubigt)

Außerdem

  • Berufsabschlusszeugnis der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (amtlich beglaubigt) bzw. letztes Halbjahreszeugnis (amtlich beglaubigt) oder
  • Abschlusszeugnis der Allgemeinen oder Fachgebundenen Hochschulreife (amtlich beglaubigt) an einer Berufsoberschule „Gesundheit und Soziales“ bzw. letztes Halbjahreszeugnis (amtlich beglaubigt). 
  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Das notwendige Formular zur Beantragung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde geben wir Ihnen bei der Anmeldung mit.

 Zu Beginn der Ausbildung muss vorliegen

  • Nachweis über einen Grundkurs (9 Unterrichtseinheiten) in „Erster Hilfe“ im Original (darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als zwei Jahre sein)

Hinweise zum Masernschutzgesetz

Für alle Fachschüler:innen in der praktischen Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/ zum Heilerziehungspfleger, die nach 1970 geboren sind, gilt ab 1.3.2020 die Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes bzw. einer Masernimmunität.

Vor Beginn des Praktikums bzw. der Berufstätigkeit ist ein entsprechender Nachweis der Praxiseinrichtung (nur in Kindertageseinrichtungen, nicht in der Schule oder anderen Einrichtungen) in schriftlicher Form vorzulegen:

  1. Vorlage des Impfausweises oder
  2. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Masernimmunität oder
  3. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aus der hervorgeht, dass eine medizinische Kontraindikation gegen die Masernimpfung vorliegt
Organisation der Ausbildung

Im Rahmen der Ausbildung besteht die Möglichkeit, die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben.Der Unterricht an der FSP - Fröbelseminar (BS 30) umfasst einen Pflicht- sowie einen Wahlpflichtbereich, in dem persönliche Schwerpunkte gesetzt werden können. 

Unterrichtsfächer

  • Entwicklung, Bildung, Partizipation
  • Sozial- und behindertenpädagogisches Handeln
  • Kommunikation und Kooperation
  • Musisch – kreatives Gestalten
  • Gesundheit und Pflege
  • Gesellschaft, Recht, Organisation
  • Fachenglisch
  • Wahlpflicht

Für den Erwerb der Fachhochschulreife müssen Fachenglisch auf höherem Niveau (B2) und Mathematik belegt werden.

Praktische Ausbildung

  • Das Schwerpunktpraktikum findet im 1. und 2. Halbjahr an einem Tag in der Woche und in Form von Blockpraktika statt. Das Pflegepraktikum liegt am Ende des 1. Halbjahrs. 

Die Schülerin oder der Schüler wählt die Praxisstelle mit Genehmigung der Schule.

ZULASSUNGSTEST

ZUR ANMELDUNG

ZENTRALE ANMELDESCHULE

Staatliche Fachschule für
Sozialpädagogik - Fröbelseminar (BS 30)

Wagnerstraße 60
22081 Hamburg

Tel.: 040/428846-211
Fax.: 040/428846-212

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Kriterien für das Pflegepraktikum